Günter Gravenreuth

Bekanntester Abzocker im Namen des Rechts…

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Schon wieder verurteilt…wann geht Gravenreuth in's Gefängnis ?

Noch-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde heute (16.04.2008) vom Landgericht München I in einer Berufungsverhandlung wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt (Az. 26 Ns 241 Js 203139/05).
Anlass der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München I war eine erstinstanzliche Verurteilung aus dem Jahre 2006 zu neun Monaten Haft auf Bewährung.
Gravenreuth (bekannt als Inkasso-Anwalt von einschlägig bekannten Betrüger-Webseiten) hatte nach Erkenntnis des Gerichts Mandantengelder vorsätzlich einbehalten und als Entschuldigung unter anderem versucht,angebliche Fehler seines Personals und "Überlastung" ins Feld zu führen. Zudem hatte er versucht, eine Verurteilung zu verhindern, indem er behauptete, sein Mandant wäre dazu verpflichtet gewesen, ihm seine Kontonummer mitzuteilen, weil er andere Zahlungsformen nicht akzeptieren würde.
Nach Angaben des Gerichts war die finanzielle Ausstattung der Kanzlei zu diesem Zeitpunkt schlecht. Auf das in der ersten Instanz gefällte Strafmaß wirkte sich aus, dass Gravenreuth dem Gericht zufolge "einschlägig vorbelastet" war und "keinerlei Schuldeinsicht" zeigte. Daneben fiel auch eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen ins Gewicht.

Gravenreuth, dem nach § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger [1] beigeordnet worden war, hatte zu Beginn der heutigen Verhandlung seine Berufung [2] zurückgenommen, nachdem er sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Begrenzung der Gesamtstrafe aus dieser und einer weiteren Verurteilung wegen Untreue im Februar 2008 geeinigt hatte.
Bei dem daraufhin gesprochenen Urteil berücksichtigte das Gericht, dass Gravenreuth mittlerweile begonnen hat, dem Geschädigten das ihm vorenthaltene Geld auszuzahlen und somit ein gewisses Maß an Einsicht zeigen würde.

Andere Fälle flossen dagegen nicht in das heute gesprochene Urteil mit ein – darunter die im Sommer von einem Berliner Gericht ausgesprochene sechsmonatige Haftstrafe ohne Bewährung, gegen die der Anwalt Berufung eingelegt hat.
Unberücksichtigt blieben außerdem die dem Gericht vor dem Urteilsspruch nicht bekannten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kassel.
Die zuständige Anwaltskammer wird sich nun mit der weiteren beruflichen Zukunft des fast Sechzigjährigen beschäftigen müssen.


Siehe dazu auch...

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