Gravenreuth verliert nach Lüge Prozess gegen Variomedia AG und fastix (AG München 161 C 13553/08)

In der Sache 161 C 13553/08 hat der "Rechtsanwalt" Günther Freiherr von Gravenreuth seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen. Er nennt derlei gerne "fast freiwillig".

Es handelte sich um einen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, die es der variomedia AG nur sehr kurz untersagte an der Verbreitung eines Artikels mit zu wirken, in welchem der Autor Günter Freiherr von Gravenreuth vorwirft, dass Günter Freiherr von Gravenreuth dem LG Hamburg gegenüber und in der Absicht einen Prozess zu "drehen" -also in Betrugsabsicht- eine falsche Versicherung an Eides statt abgab.

Der Autor ist der variomedia AG in dem Streit formell mit dem Argument, der Autor habe ein rechtliches Interesse am Prozessgewinn der variomedia AG, weil es ja um seinen -wahrheitsgemäßen und nicht rechtswidrigen- Artikel geht, beigetreten und hat Argumente und Dokumente geliefert.

Da wären:

  1. Gravenreuths Abmahnung wegen des Artikels "v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" vom 21.10.2005.
  2. Einen Ordnungsmittelantrag an das LG München vom 06.11.2005 an welchem als Anhang noch der Artikel "v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" beigeheftet war und der auch die später vor dem LG Hamburg strittige Stelle enthielt.
  3. Den Antrag Gravenreuths an das LG Hamburg vom Juni 2006 in welchem Gravenreuth vorsätzlich falsch an Eides statt versicherte behauptete, er kenne den Artikel "v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" erst seit dem 25.5.2006. (Die gleiche Behauptung stellte Gravenreuth mehrfach gegenüber dem LG Kassel auf.)
  4. Einen Gerichtsbeschluss des LG Hamburg, in welchem das LG Hamburg (Richter Buske!) feststellte, dass das "blose" Nennen konkreter Beispiele für die Fälschung von Beweismitteln und Prozessbetrug Gravenreuths nicht durch eine gegen den Autor gerichtete frühere einstweilige Verfügung des LG Hamburg verboten ist.

In der mündlichen Verhandlung vor dem LG München hat die Richterin Gröncke-Müller (Kammer 161 C) in lobenswerter Weise Günter Freiherr von Gravenreuth sehr schnell und sehr deutlich klar gemacht, dass diese der Ansicht der variomedia AG und des Autors folgen wird und die einstweilige Verfügung sang- und klanglos aufheben wird.

Damit bestand für Günter Freiherr von Gravenreuth die 100%ig unerwünschte, aber zu 100% wahrscheinliche Möglichkeit, dass das Gericht in einem Urteil feststellt, dass Günter Freiherr von Gravenreuth das LG Hamburg nicht nur belogen hatte, sondern sogar eidbrüchig war und auch weitere Gerichte belogen hatte. Auf Grund der Gefahr, die Günter Freiherr von Gravenreuth aus einer solchen Feststellung heraus drohte, hat er seine Klage zurück genommen und so ein solches für ihn garantiert dramatisches Urteil vermieden.

Zuvor hat sich Günter Freiherr von Gravenreuth in einer bemerkenswerten und nach Meinung des Autors eher kindisch denn "professionell" zu nennenden Weise mit mindestens 3 Schreiben vergeblich gegen den Streitbetritt des Autors auf Seiten der variomedia AG gewehrt. Gravenreuth stand in dem Verfahren von Anfang an auf verlorenenem Posten. Auch seine "Vorbereitungsarbeit" bei der variomedia AG, die Gravenreuth ebenfalls in mehreren Schreiben und Abmahnungen dreist belog(!) hat ihm hier nichts genützt. Nach Ansicht des Autors verfolgte Gravenreuth das Ziel Rotglut.org vom Netz nehmen zu lassen. Dies ist gründlich misslungen. Der Autor geht nunmehr davon aus, dass er mit Fug und Recht in dem angestrengten Verfahren einen Rechtsmissbrauch und eine Schädigungsabsicht sehen darf.

Der Dank des Autors gilt der der Richterin Gröncke-Müller(die sich nicht beirren noch bezirzen ließ), der variomedia AG, deren solidem Anwalt (die Kanzlei wird noch gefragt, ob sie genannt werden will). Dem Anwalt dankt der Autor speziell für die gute Zusammenarbeit, durch welche eine hervorragende Marschroute für den Prozess festgelegt wurde, der variomedia AG für den Wille sich gegen den "Rechtsanwalt" aus München zu wehren.


Quelle:rotglut.org

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