Öffentliches Ultimatum an Günter Freiherr von Gravenreuth
Es ist so weit: Letzte Chance für "Rechtsanwalt"
Nachdem ich im Verfahren 161 C 13553/08 vor dem AG München (Aktenzeichen 161 C 13553/08) eindrucksvoll nachgewiesen habe, dass Günther Freiherr von Gravenreuth das LG Hamburg und damit auch das LG Kassel belogen hat und nachdem ich damit gleichzeitig gezeigt habe, dass ich auch eindrucksvoll nachweisen kann, dass Günter Freiherr von Gravenreuth im vollen Bewusstsein um seine Lügen in den Anträgen auf den Erlass einstweiliger Verfügungen die Verhängung von Ordnungsstrafen bewirkte, was nicht nur ein ungeheurer Rechtsmissbrauch nach §226 BGB, nicht nur ein ungeheurer Missbrauch der Gerichte und der Rechtsordnung insgesamt, sondern auch eine Straftat, nämlich "mittelbare Freiheitsentziehung" ist, gebe ich Günter Freiherr von Gravenreuth eine allerletzte Chance:
Ultimatum:
Ich fordere Günter Freiherr von Gravenreuth definitiv letztmalig auf, zur Vermeidung des für ihn qualvoll und teuer werdenden Rechtsweges mit weiterer, sein Ansehen notwendig und gerechtfertigt schädigender Berichterstattung, alle gegen mich gerichteten Anträge und Klagen vor dem LG Hamburg, dem AG und LG Kassel, dem LG Berlin und jedem weiteren Gericht zurück zu nehmen.
Ich fordere Günter Freiherr von Gravenreuth definitiv letztmalig auf, zur Vermeidung des für ihn qualvoll und teuer werdenden Rechtsweges mit weiterer, sein Ansehen notwendig und gerechtfertigt schädigender Berichterstattung, mögliche weitere Anträge und Klagen gegen alle mit mir verbundene Firmen unverzüglich zurück zu nehmen.
Ich fordere Günter Freiherr von Gravenreuth definitiv letztmalig auf, zur Vermeidung des für ihn qualvoll werdenden Rechtsweges mit weiterer, sein Ansehen notwendig und gerechtfertigt schädigender Berichterstattung auf, sämtliche Strafanzeigen gegen mich zurück zu nehmen.
Ich fordere Günter Freiherr von Gravenreuth definitiv letztmalig auf, mir ein akzeptables Angebot für einen Schadensersatz und einen Zahlplan zu unterbreiten, der fest und verbindlich vorsieht, welche Zahlung bis wann zu leisten ist.
Ich fordere Günter Freiherr von Gravenreuth definitiv letztmalig auf, alle meine von ihm und seinen Bundesgenossen (besonders dem aus Krefeld) kontaktierten Geschäftspartner über die Situation zu informieren.
Ich fordere Günter Freiherr von Gravenreuth definitiv letztmalig auf, alle Beiträge in allen Foren und Boards, Gästebüchern, Kommentaren und sonst wie öffentlich getätigten Einträge über die durch ihn oder Dritte erwirkten Ordnungsstrafen, weitere sämtlichen gegen mich gerichteten Beleidigungen und Verleumdungen zu löschen oder löschen zu lassen und nicht zu erneuern.
Ich fordere Günter Freiherr von Gravenreuth definitiv letztmalig auf, sich öffentlich für sein rechtswidriges Handeln mir gegenüber auf seiner Webseite öffentlich zu entschuldigen und zu dieser Entschuldigung einen Link von der Hauptseite (von der unter der URL http://www.gravenreuth.de/ abrufbaren Webseite) mit leicht lesbarer und gut erkennbarer Schrift unter dem Text "Wiedergutmachung" zu legen. Der Link und die Entschuldigung sollen wenigstens 1 Jahr sichtbar sein.
Ich fordere Günter Freiherr von Gravenreuth unmissverständlich auf, sich auch mit den anderen Opfern seiner Übergriffe zu einigen. Zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, mit jener Krankenschwester aus Herne, die er wegen der Verwendung des Begriffes «"Rechts"anwalt» verklagte, obwohl er zu diesem Zeitpunkt die Straftat der Unterschlagung/Untreue zu Lasten eines Mandanten beging und sich eine solche Bezeichnung gefallen lassen musste, weil er eben zu diesem Zeitpunkt eine Straftat beging und eben nicht in einer einem "Organ der Rechtspflege" angemessenen Weise handelte. Ich fordere Günter Freiherr von Gravenreuth weiter auf, auch der "Netzrose" und den anderen Betroffenen seiner Handlungen Genugtuung zu leisten und mich durch diese über die Vereinbarungen zu unterrichten zu lassen.
Bedenkzeit: Zwei Wochen von heute an. Ich verlange den Eingang einer entsprechenden und bindenden, einseitigen, inhaltlich verbindlichen und rechtlich ohne jede Einschränkung wirksamen Erklärung bis zum Donnerstag, dem 14. August 2008 12:00 Uhr. Für die Realisierung der Klagerücknahmen erwarte ich bis zum Donnerstag, dem 21. August 12:00 Uhr hier eingehend, handschriftlich unterschriebene Zweitdrucke der Klagerücknahmen und die Übergabe sämtlicher gegen mein Vermögen gerichteter Titel, sowie eine Erklärung, dass alle Strafanzeigen gegen mich zurück genommen sind.
Androhung: Im Falle der Weigerung werde ich dafür Sorge tragen, dass die wichtigsten Verfügungen aufgehoben werden, etliche Ordnungsbeschlüsse aufgehoben werden, mir durch die Gerichte Schadensersatz zugesprochen wird, das Günter Freiherr von Gravenreuth horrende Gerichtskosten zu tragen hat. Ich werde dafür Sorge tragen, dass Günter Freiherr von Gravenreuth durch die Strafkammern der Gerichte verurteilt wird. Und ich werde auch darüber berichten. Ich halte es im Falle der Weigerung für möglich, dass man dann in absehbarer Zeit aber für nicht absehbare Zeit den Hironimus Freiherr von Münchhausen und den Günter Freiherr von Gravenreuth kaum noch zu unterscheiden weiß.
Androhung? Der Sünder, der Buse tut, kommt in den Himmel, der sich der Buse verweigert ins Fegefeuer! Steht so in der Bibel, die CSU-Mitglieder gelesen haben sollten.
Weiterung: Gewisse Freunde des Günter Freiherr von Gravenreuth sollten alles tun um zu vermeiden, dass ich ihren Namen in einem ähnlichen Ultimatum veröffentliche. Die gemeinten in Frankfurt am Main, Krefeld und München wissen nach dem Lesen dieser Zeilen Bescheid.
Sollte ich mich unklar ausgedrückt haben, was ich nicht annehme, dann werde ich dieses Ultimatum gerne dem Günter Freiherr von Gravenreuth und jedem Richter erläutern.
Quelle:rotglut.org





