Günter Freiherr von Gravenreuth verliert erneut Prozess gegen Betreiber von Rotglut.org (AG München 161 C 5693/08)
Untersuchung von öffentlicher Behauptung Gravenreuths, er helfe der GVU, ist zulässig.
Im Verfahren 161 C 5693/08 des AG München hatte Günther Freiherr von Gravenreuth versucht dem Autor Äußerungen aus dem Artikel "Hat Freiherr Günter von Gravenreuth ein Mandat der GVU?" zu untersagen. Dies ging nicht "fast freiwillig", sondern vollkommen unfreiwillig daneben,
denn Günter Freiherr von Gravenreuth lehnte die ihm vom Gericht laut Protokoll nahegelegte Klagerücknahme ab, er hoffte -vergeblich- auf ein Versäumnisurteil.
Die Kammer 161 C (Richterin Gröncke-Müller) des AG München kam aber zu dem Schluss, dass es zulässig sei, sich hart mit der Äußerung Gravenreuths auseinanderzusetzen.
"Die Äußerung des Klägers [Anm.:Gravenreuth], mit der sich der Beklagte [Anm. der Autor] in seinem Forum auseinandersetzt, kann von einem unbefangenen Leser durchaus dahingehend verstanden werden, dass die vom Kläger entfalteten Aktivitäten ihre Grundlage in einem Auftrag und damit einem Mandat der GVU haben."
Und weiter:
"Bei der vom Kläger angegriffenen Äußerung handelt es sich im Gesamtzusammenhang betrachtet um eine Meinungsäußerung, die auch dann hinzunehmen ist, so lange sie scharf und schonungslos, ja ausfällig ausfällt, so lange sie sachbezogen bleibt. Dies ist vorliegend der Fall."
Der Autor hatte, besonders in der zweiten Entgegnung, genau so argumentiert: Erste Entgegnung auf Klageschrift, zweite Entgegnung.
Peng!
Der Autor hat wegen der aus seiner Sicht klaren Rechtslage am mündlichen Verfahren gar nicht erst teil genommen. Gegen das Urteil vom 3.7.2008, heute hier zugestellt, ist auf Grund des Streitwertes von 1000 Euro wohl noch die Berufung möglich. Einer solchen Berufung sieht der Autor sehr gelassen entgegen, die würde nämlich vor dem LG München I "landen". Und dort hat der Autor gute Erfahrungen in Verfahren wegen Veröffentlichungen mit einem Gegner Günter "Freiherr" von Gravenreuth. Dabei wurde er übrigens von einem Anwalt, der auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert ist, vertreten. Einem Psychologe könnte dies ganz bestimmt helfen, sich die Motivation einiger unangebracht erscheinder "Tiraden" des "Persönlichrechtsspezialisten" Günter "Freiherr" von Gravenreuth zum Thema "Arbeitsrechtler" in öffentlichen Foren zu erklären.
Der Autor kann nicht wissen, ob sein begründeter Vortrag, dass Günter Freiherr von Gravenreuth in zahlreichen Verfahren vielfach die Gerichte missbraucht und dabei auch vor Lügen, der Fälschung von Beweismitteln und der Abgabe einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt nicht Halt gemacht hatte, zur Meinungsbildung des Gerichtes beigetragen hat.
Fragwürdig ist die bei Gravenreuth immer deutlich sichtbar werdende "Gestaltung" der Streitwerte. In anderen, absolut vergleichbaren Angelegenheiten in eigener Sache hat er Streitwerte bis in Höhen von mehreren 10.000 Euro benannt. Möglicherweise ist der Grund dafür eine Schädigungsabsicht Gravenreuths, der in den anderen Verfahren, sämtlich Anträge auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen, nach Ansicht des Autors die Kosten treiben wollte. In diesen Verfahren um den Erlass von einstweiligen Verfügungen müssen nämlich die Gerichtskosten nicht im Voraus bezahlt werden. Bei Hauptsacheverfahren wie diesem, wo eben diese Gerichtskosten vorgelegt werden müssen, wird Gravenreuth auffällig sparsam, und hantiert mit Streitwerten im niedrigen vierstelligen Bereich. Der Autor ist überzeugt, dass Günter Freiherr von Gravenreuth hier Gestaltungsräume nicht mehr nutzt, sondern offensiv missbraucht.
Der Autor erinnert Günter Freiherr von Gravenreuth an das ihm gestellte Ultimatum. Der Autor hat Gravenreuth angekündigt, dass es für diesen von an qualvoll und teuer wird. Das ist keine hohle Phrase!
Im vorliegenden Verfahren 161 C 5693/08 hat sich der Autor, ein Schlosser aus dem Osten, also ein Rechtslaie, gegen den wohl eher selbst ernannten "Persönlichkeitsrechts-Spezialist" Günter Freiherr Gravenreuth wie auch in der Sache 161 C 13553/08 sowie in der Sache 415 C 1751/07 (AG KS) selbst vertreten und durchgesetzt. Diese Tatsache beleuchtet das Können des angeblichen Spezialisten, der laut eigener Verlautbarung 250 Euro/Stunde kassieren will. Ob Gravenreuths Leistungen eine solche hohe Forderung rechtfertigen muss jeder selbst entscheiden, der Autor meint begründet, dies sei zum Fenster herausgeworfenes Geld.
Quelle:rotglut.org





